Berlin, den 30. 7. 08 Mi
Ein Urteil, das Wellen schlägt. Gut so. Dann sehen nämlich die Idiologen und Verbotsjünger endlich einmal, daß es nicht immer weiter unangefochten ihrer Nase nach geht und daß die Gegenseite durchaus zu punkten weiß. Das rigide Gesetz nun in Teilbereichen fürs erste gekippt. und damit als nicht verfassungskonform vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Vielleicht zieht nun ein wenig mehr Vernunft in die Debatte ein. Im Grunde geht es doch nur um einen verträglichen Kompromiß, den es zu finden gilt und mit dem beide Seiten leben können, weil die Interessen der einen wie auch der Gegenseite berücksichtigt werden. Warum läßt man die Menschen und die Wirte nicht einfach selbst entscheiden, wie sie es halten wollen und für sich gemütlich finden, ob nun mit Zigarette und Rauch, wie es die Raucher vorziehen, oder in rauchfreier Umgebung wie es den Nichtrauchern lieber ist. Warum soll es nicht unterschiedliche Orte und Lokale geben für beide Bedürfnisse ? Es kann doch dann jeder selber entscheiden, was ihm von Fall zu Fall besser gefällt; und was geht es den Staat an, also unsere Regierung und vor allem die Eurokraken im abgehobenen Brüssel, wie die Leute jeweils ihren Feierabend verbringen, ob beim Bier oder mit eim Tee, ob mit anderen oder einfach allein, ob mit Zigarette dabei oder nicht. Denke, das sind ziemlich elementare Freiheiten, die der Staat eben nicht zu beschneiden hat. Nur weil einige Miesepeter zusammen mit irgendwelchen karrieregeilen und fanatischen Medizinern und profitlüsternen Pharmastrategen etwas ausgekungelt haben (statt öffentlich zu rauchen, soll man in Zukunft wie in Amerika kurz auf die Toilette gehen, um stimmungshebende Pharmaka zu schlucken), sollen die Raucher nicht mehr in gleichgesinnter Runde ihrem Freizeitvergnügen nachgehen dürfen. Das nenn ich doch nur ein schäbiges, überaus mißgünstiges In-die -Suppe-spucken. Von eim ehrlichen Kompromiß war von dieser Seite die ganze Zeit nichts zu vernehmen, denn sie waren mit pseudowissenschaftlicher Rhetorik und einer verletztenden Polemik steif und stur auf einen glatten Durchmarsch aus. Aber heute ist ihnen selber gehörig in die Suppe gespuckt worden und das zu recht. Salopp gesprochen hat das Gericht gesagt, so geht es aber nicht ! Das Existenzrecht eines Wirtes (mit seiner Kneipe sein Auskommen zu erwirtschaften), und damit die freie Verfügung über das Eigentum, ist höher zu bewerten als die neuen idiologischen Rigorismen im Namen einer plötzlich neu entdeckten Volks- pardon Bevölkerungsgesundheit. Die Entscheidung wird bei nicht wenigen große Zustimmung hervorrufen, davon bin ich überzeugt, andere aber werden erkennen, daß ihre Bäume nicht in den Himmel wachsen und daß es auch in die andere Richtung gehen kann. Wollen wir also hoffen, daß nun eine vernünftige und für alle halbwegs befriedigende Lösung dieses (künstlich entfachten) Problems gefunden werden kann. Aber dieses Stimmungsbild muß ich noch nachtragen, als ich die Meldung gegen eins unterwegs aus den Nachrichten vernahm, konnte ich einen Jubelschrei weißgott nicht unterdrücken und ich muß sagen, er war fast so stark wie bei dem dritten deutschen Tor in der 90. Minute im EM-Halbfinale gegen die Türkei.